Aus den Umsatztabellen (vgl. Beilagen 8, 24 und 25 des Beilagenordners 2), welche nicht das Geschäftsjahr, sondern jeweils das Kalenderjahr betreffen, geht zwar hervor, dass es ab 2019 zu einer massgeblichen Umsatzeinbusse gekommen ist (2017: CHF 3'581'588.65; 2018: CHF 3'269'262.15 sowie 2019: CHF 1'177'809.80). Es stellt sich aber die Frage, ob dies im Zusammenhang mit der Abwesenheit des Beschuldigten sel. aufgrund des Strafverfahrens steht und als adäquat kausale Folge des Strafverfahrens angesehen werden kann oder allenfalls andere Faktoren entscheidend waren. Hierfür ist vorab auf die Stellung des Beschuldigten sel.