9 teten EBITA der Jahre 2018 bis 2020 ergebe sich der entgangene Gewinn für die Jahre 2018 bis 2020. 7.2 Diesen Ausführungen kann nicht gefolgt werden. Zunächst ist festzuhalten, dass weder Jahresrechnungen noch Veranlagungsverfügungen in den Akten vorhanden sind und die Richtigkeit der angegebenen Zahlen sowie letztlich auch die Schadensberechnung nicht objektiviert werden können. Mit Blick auf die in den Steuererklärungen und den Tabellen angegebenen Umsätze sieht man zwar, dass diese rückläufig waren, allerdings nicht erst seit dem Strafverfahren.