__ AG entnehmen, wobei zu beachten sei, dass bei den Steuererklärungen das Geschäftsjahr massgebend sei, weswegen die Zahlen nicht komplett übereinstimmten. Vom bereinigten EBITA wurden die durchschnittlich bezahlten Steuern sowie die latenten Steuern auf stillen Reserven abgezogen, womit – ohne das Strafverfahren bzw. dessen nachteiligen Folgen – von einem jährlich erwirtschafteten Gewinn von CHF 529'483.80 ausgegangen werden könne. Aus einem Vergleich des so ermittelten EBITA mit dem effektiv erwirtschaf-