Die Beschwerdeführer 1 + 2 nahmen zudem eine Schadensberechnung vor. Demnach betrage der bereinigte EBITA der letzten 5 Jahre CHF 559'714.60. Die wirtschaftlichen Kennzahlen liessen sich den Steuererklärungen der D.________ AG entnehmen, wobei zu beachten sei, dass bei den Steuererklärungen das Geschäftsjahr massgebend sei, weswegen die Zahlen nicht komplett übereinstimmten.