Schon vor dem Brandfall habe die D.________ AG erfolgreich Massnahmen in die Wege geleitet, um A.________ sel. vom organisatorischen Tagesgeschäft zu entlasten. Damit habe sich A.________ sel. für die D.________ AG auf seine Kernkompetenzen konzentrieren können, nämlich die fachlichen, technischen Themen. Bereits im Februar 2017 sei geregelt worden, dass der stellvertretende Geschäftsführer H.________ und der damalige Treuhänder I.________ für die D.________ AG unterschriftsberechtigt seien, um allfällige Abwesenheiten von A.________ sel. abzudecken.