0036), was für ein Delikt und gegen einen Unfall sprach. Betreffend erschwerter Durchführung des Verfahrens infolge Nichtalarmierens bzw. mangels Rettungsversuchs ist auf Folgendes hinzuweisen: Der hypothetische Kausalzusammenhang zwischen Unterlassung und Erfolg ist dann anzunehmen, wenn bei Vornahme der gebotenen Handlung der Erfolg mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit nicht eingetreten wäre (Urteil des Bundesgerichts 6B_63/2020 vom 10. März 2021 E. 3.3.4).