zumindest wäre der Leichnam besser erhalten gewesen. Ein besser erhaltener Leichnam führe per se dazu, dass die Todesumstände wie die Todesursache oder der Todeszeitpunkt präziser hätten bestimmt werden können. Dies wiederum hätte die Durchführung des Strafverfahrens massiv erleichtert, da mutmasslich derart umfangreiche Abklärungen zum Tod des Opfers sel. sowie zum Brandhergang und zur Brandursache nicht notwendig gewesen wären. 5.5 Wie sich aus dem Haftbefehl gegen den Beschuldigten sel.