4. Das Bundesgericht erwog in seinem Urteil 7B_12/2022 vom 13. März 2024 E. 2. f., dass die Beschwerdekammer zu Unrecht eine Parteistellung der Beschwerdeführer 1 + 2 verneint habe. Diese folgten als Erben des A.________ sel. in die Rechtsstellung des Erblassers nach und dürften entsprechend auch einen Entschädigungsanspruch nach Art. 429 Abs. 1 Bst. b StPO geltend machen, weshalb ihre Entschädigungsforderungen für wirtschaftliche Einbussen in der Sache zu beurteilen seien.