___ AG sowie die Beschwerdeführer 1 + 2 Beschwerde in Strafsachen. Mit Urteil 7B_12/2022 vom 13. März 2024 hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut und hob den Beschluss der Beschwerdekammer insofern auf, als die StPO-Beschwerden der Beschwerdeführer 1 + 2 abgewiesen worden waren. Die Sache wurde insoweit zu neuem Entscheid und neuer Kostenregelung an die Beschwerdekammer zurückgewiesen. Im Übrigen wurde die Beschwerde abgewiesen, soweit auf sie eingetreten wurde.