_ sel. zuzusprechen; eventualiter sei die Sache in Gutheissung der Beschwerden an die Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zuzüglich Mehrwertsteuer) zu Lasten des Staates. Mit Verfügung vom 18. November 2021 eröffnete der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) gestützt auf die Beschwerden ein Beschwerdeverfahren (BK 21 508 [D.________ AG] und BK 21 509+510 [Beschwerdeführer 1 + 2]) und verfügte die Vereinigung dieser Beschwerdeverfahren unter der Verfahrensnummer BK 21 508.