verstarb am 20. November 2020. Mit Beschluss vom 26. Oktober 2021 stellte das Regionalgericht das Strafverfahren gegen A.________ sel. deshalb ein, verwies die Straf- und Zivilklagen auf den Zivilweg und legte die Nebenfolgen des Beschlusses fest. In diesem Zusammenhang wurde der antragstellenden Dritten, der D.________ AG, deren Verwaltungsrat und Geschäftsführer A.________ sel. war, sowie den Erben von A.________ sel., B.________ und C.________, keine Entschädigung zugesprochen (Dispositivziffern 8 und 9). Dagegen reichten die D.________ AG sowie B.________ und C.________, alle vertreten durch Rechtsanwalt E.___