4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, trägt der Kanton Bern. Die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens, bestimmt auf CHF 250.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 125.00, dem Beschuldigten auferlegt. Den Rest trägt der Kanton Bern. 5. Dem Beschuldigten wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren vom Kanton Bern eine Entschädigung von pauschal CHF 150.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.