2. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 14. März 2024 (PEN 24 105+106) wird hinsichtlich des Strafbefehls BJS 22 26711 vom 14. März 2023 aufgehoben und es wird festgestellt, dass dieser rechtsgültig eröffnet worden und mangels rechtzeitiger Einsprache in Rechtskraft erwachsen ist. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 3. Die Sache wird zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an das Regionalgericht zurückgewiesen.