- Gemäss Anzeigerapport vom 17.04.2023 und Einvernahme vom 16.03.2023 wurde der Beschuldigte darüber informiert, dass er verzeigt werde und dass er mit der Zustellung von Mitteilungen und Entscheide, der Strafbehörden, insbesondere eines Strafbefehls, rechnen müsse (pag. 8 und 21). - Anlässlich der polizeilichen Einvernahme am 13.05.2023 gab der Beschuldigte auf Frage, wie seine Adresse in Portugal laute, zu Protokoll, dass er das nicht wisse. In der Schweiz wohne er derzeit in Biel, wobei er keine fixe Adresse habe. Er habe Bekannte in Biel und Solothurn. Familienangehörige habe er in der Schweiz nicht (pag. 58).