___ (Adresse)). Auf Frage, wie seine Adresse in der Schweiz laute, gab er erneut zu Protokoll, früher in Biel gewohnt zu haben. Jetzt wohne er in Solothurn. Auf entsprechende Frage hin wollte er nicht wissen, wie die Adresse in Solothurn laute (pag. 11). 7 - Im gleichentags ausgefüllten Formular Zustelldomizil vom 16.03.2023 bezeichnete der Beschuldigte sodann explizit kein Zustelldomizil. Gemäss unterzeichnetem Formular wurden dem Beschuldigten Inhalt und Zweck des Zustelldomizils erklärt (pag. 45).