- Gemäss Anzeigerapport vom 07.12.2022 soll er sich während dem Ausfüllen des Formulars Zustelldomizil sehr aufmüpfig verhalten haben (pag. 3). Er verweigerte sodann die Unterschrift auf dem Formular (pag. 16). - Gemäss Anzeigerapport vom 07.12.2022 und Einvernahme vom 30.11.2022 wurde der Beschuldigte darüber informiert, dass er verzeigt werde und dass er mit der Zustellung von Mitteilungen und Entscheide, der Strafbehörden, insbesondere eines Strafbefehls, rechnen müsse (pag. 3 und 8).