Dagegen erhob der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 14. Februar 2024 Einsprache. Am 14. März 2024 stellte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) fest, dass die vorgenannten Strafbefehle nicht rechtsgültig eröffnet worden und in der Folge nicht in Rechtskraft erwachsen seien, wobei die Akten zurück an die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) gingen.