1. Mit Strafbefehlen BJS 22 26711 vom 14. März 2023 und BJS 23 7284 vom 14. Juli 2023 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen unanständigen Benehmens, mehrfacher Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung und Beschimpfung einerseits und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittel- sowie das Auslän- der- und Integrationsgesetz anderseits schuldig erklärt. Dagegen erhob der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 14. Februar 2024 Einsprache.