Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Beschuldigte, welcher bei der Kantonspolizei H.________(Ort) als Polizist arbeitet, am 29. März 2023 nicht im Dienst war. Die Staatsanwaltschaft erliess schliesslich am 10. Oktober 2023 einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten wegen grober Verkehrsregelverletzung, wogegen dieser am 12. Oktober 2023 Einsprache erhob. In