Auf telefonische Nachfrage vom 2. Mai 2023 gab die Fahrzeughalterin gegenüber der Kantonspolizei Bern mündlich an, dass der Personenwagen von ihrem Sohn, dem Beschuldigten, verwendet werde. Anlässlich ihrer polizeilichen Einvernahmen verweigerten der Beschuldigte, seine Mutter sowie auch der Beschwerdeführer die Aussage. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Beschuldigte, welcher bei der Kantonspolizei H.________(Ort) als Polizist arbeitet, am 29. März 2023 nicht im Dienst war.