Mit Verfügung vom 5. März 2024 wies die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) die Kantonspolizei Bern an, den Beschuldigten sowie dessen Bruder erkennungsdienstlich zu erfassen (beschränkt auf die Erstellung von Fotografien und Erfassung weiterer Körpermerkmale). Dagegen reichte der Bruder des Beschuldigten (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 15. März 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragte, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen, die Beschwerde sei