c StPO). Ihr ist somit keine Entschädigung auszurichten. 7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2’000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und der von ihm geleisteten Sicherheitsleistung von CHF 2'000.00 entnommen. 3. Entschädigungen werden keine gesprochen.