Mit dieser Verfügung wurde lediglich vom Eingang der Sicherheitsleistung Kenntnis genommen und der Schriftenwechsel eröffnet, d.h. den übrigen Verfahrensbeteiligten das rechtliche Gehör gewährt, was rechtlich fehlerfrei bzw. zwingend ist. Dass der Präsident/Oberrichter Bähler seine Arbeit nicht machen und sich nicht ans Gesetz halten würde, kann ebenso wenig gehört werden, wie der Vorwurf, er sei ein Staatsverweigerer.