Soweit der Beschwerdeführer in der Beschwerde vom 8. März 2024 und seiner weiteren Eingabe vom 18. April 2024 Ausführungen zu angeblichen Missständen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie («Impf-Mafia») und Impfschäden (u.a. «Hinrichtung seiner Mutter mit der Giftspritze») macht, ist er nicht zu hören. 2.3 Soweit der Beschwerdeführer auf angeblich strafbares Verhalten der die angefochtene Verfügung unterzeichnenden Staatsanwälte sowie des Präsidenten der Beschwerdekammer resp. Oberrichter