Anfechtungsobjekt ist vorliegend ausschliesslich die Verfügung der Staatsanwaltschaft O 23 15058 vom 26. Februar 2024 und damit die Frage, ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Beschuldigte wegen angeblicher Amtsanmassung, Nötigung und Erpressung zu Recht eingestellt hat. Soweit der Beschwerdeführer in der Beschwerde vom 8. März 2024 und seiner weiteren Eingabe vom 18. April 2024 Ausführungen zu angeblichen Missständen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie («Impf-Mafia») und Impfschäden (u.a. «Hinrichtung seiner Mutter mit der Giftspritze») macht, ist er nicht zu hören.