Nachdem der Beschwerdeführer der Aufforderung zur Zahlung einer Sicherheitsleistung nachgekommen war, eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer am 11. April 2024 ein Beschwerdeverfahren und gab der Beschuldigten und der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme. Am 22. und 30. April 2024 beantragten diese die Abweisung der Beschwerde.