1. Mit Verfügung O 23 15058 vom 26. Februar 2024 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von B.________ wegen Amtsanmassung, Nötigung und Erpressung initiierte Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte), welche im mutmasslichen Deliktszeitraum als Sachbearbeiterin Pfändung/Verwertung beim Betreibungsamt H.________ tätig war und die monierte Sperrung der Konti von B.________ veranlasst hatte, ein. Dagegen erhob B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 8. März 2024 bei der Staatsanwaltschaft «Einsprache».