5 Dennoch gilt es, dieses Kriterium beim Ermessensentscheid, ob eine Sicherheitsleistung einverlangt wird, mitzuberücksichtigen. Entgegen dem Beschwerdeführer beschränkt sich die Möglichkeit, die antragsstellende Person zum Leisten einer Sicherheit aufzufordern, daher auch nicht auf «unfruchtbare» Anzeigen. Wie die Generalstaatsanwaltschaft anführt, wäre eine solche Beschränkung denn auch nicht praktikabel.