Wichtig ist einzig, dass es sich bei der verlangten Sicherheitsleistung um eine Zahlung handelt, welche im Zusammenhang mit dem Verfahren BM 24 7487 steht und zur Deckung allfälliger Kosten und Entschädigungen verwendet werden kann. Dass die Zahlung mit dem Verfahren BM 24 7487 in Verbindung steht, geht aus dem auf dem Einzahlungsschein vermerkten Verwendungszweck ohne Weiteres hervor, so dass dieser entgegen dem Beschwerdeführer auch als Quittung taugt.