Werde die Sicherheit nicht fristgerecht geleistet, so gelte der Strafantrag vom 6. Februar 2024 als zurückgezogen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 14. März 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Es seien die Beweise zu sichern, bevor die Server keine Daten mehr vorhalten. 2. Die Staatsanwaltschaft Forderung nach einer Sicherheitsleistung sei aufzuheben. 3. Der Einzahlungsschein sei zu korrigieren. 4. Ich verlange 300.- als Parteientschädigung.