1. Mit Verfügung vom 12. März 2024 forderte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft/Vorinstanz) den Straf- und Zivilkläger A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) im Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen Beschimpfung, evtl. Verleumdung auf, innert zehn Tagen eine Sicherheitsleistung in der Höhe von CHF 300.00 zu leisten. Werde die Sicherheit nicht fristgerecht geleistet, so gelte der Strafantrag vom 6. Februar 2024 als zurückgezogen.