3. Die Beschwerdeführerin wirft dem Beschuldigten in ihrer Strafanzeige vom 20. September 2023 vor, dieser habe in seiner Funktion als Rechtsanwalt ohne ihre Zustimmung und ohne ihr Wissen die Geschäftsführerin des Vereins F.________ informiert, dass gegen sie (die Beschwerdeführerin) ein Strafverfahren laufe, welches von einem oder mehreren Mandanten des Beschuldigten eingeleitet worden sei. Seinem Schreiben habe der Beschuldigte einen Auszug aus einem Einvernahmeprotokoll vom 16. März 2023 beigelegt. Des Weiteren unterstelle der Be-