Mit Strafanzeige der B.________ GmbH, vertreten durch C.________ vom 2. August 2023 wird der A.________ AG vorgeworfen, sich des versuchten Betruges sowie der Geschäftsschädigung zum Nachteil der B.________ GmbH strafbar gemacht zu haben, indem die A.________ AG Forderungen geltend gemacht, resp. Betreibungen gegen die B.________ GmbH erhoben habe, welche nie zustande gekommen seien, da die Arbeiten nicht von der GmbH sondern von C.________ privat in Auftrag gegeben worden seien. Ungeachtet dessen fordere die A.________ AG einmal CHF 29’730.65 und später CHF 40'967.95.