2. Das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege und Beiordnung von Rechtsanwältin D.________ als amtliche Rechtsvertreterin wird gutgeheissen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, werden vom Kanton Bern getragen. Eine Rückzahlungspflicht entfällt. 4. Der unentgeltlichen Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers, Rechtsanwältin D.________, wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 908.60 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Eine Rückzahlungspflicht entfällt.