Die Grundbeträge sind um 30% zu erhöhen. Dem erhöhten Grundbetrag sind im Normalfall, soweit entsprechender Aufwand nachgewiesen ist, Zuschläge für die effektiven monatlichen Aufwendungen gemäss Ziffer II KS 1 hinzuzurechnen. Dazu gehören beispielsweise der Mietzins oder die Krankenversicherungsbeiträge, wobei in der Regel nur die Grundprämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu berücksichtigen ist. Aus den vom Beschwerdeführer eingereichten Unterlagen ergibt sich ein monatliches Einkommen von CHF 3'246.00 (Einkommen aus Erwerbstätigkeit: CHF 1'399.50 und UVG-Taggeld: CHF 1'846.50).