Seine Behauptung, die fehlende Beweisbarkeit habe sich erst nach den Einvernahmen mit den Mitarbeitern ergeben bzw. sei ex ante nicht voraussehbar gewesen, erscheint vor diesem Hintergrund treuwidrig. Dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eröffnete, ändert daran nichts. Mit Blick auf die objektivierten Verletzungen des Beschwerdeführers und seine Vorwürfe war es angezeigt, Ermittlungen zu tätigen.