Sein Teilnahmerecht als Privatkläger übte er an den Einvernahmen vom 27. Oktober 2023 und vom 30. Oktober 2023 aus. Nebst dem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vom 27. Oktober 2023 stellte er gleichentags ein Akteneinsichtsgesuch und mit Eingabe vom 19. Februar 2024 äusserte er sich auch zur beabsichtigten Verfahrenseinstellung. Gegen die erfolgte Einstellung opponierte er nicht. Zwar sei es nicht erstellt, dass keine Sorgfaltspflichten verletzt worden seien, aber das Gegenteil sei nicht beweisbar.