Die Beschuldigte habe ihre Sorgfaltspflichten verletzt. In der Folge erteilte die Staatsanwaltschaft der Polizei einen Ermittlungsauftrag (Befragung der beim Unfall anwesenden Mitarbeiter sowie Edition allfällig interner Dokumente). Der Beschwerdeführer konstituierte sich als Straf-und Zivilkläger (vgl. Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vom 27. Oktober 2023 an die Staatsanwaltschaft). Sein Teilnahmerecht als Privatkläger übte er an den Einvernahmen vom 27. Oktober 2023 und vom 30. Oktober 2023 aus.