ab Juli 2024 einkommensseitig eine AHV-Rente von monatlich CHF 2'450.00 angerechnet wird. Zur Begründung wird angeführt, dass der Beschwerdeführer im Juli 2024 das Pensionsalter von 65 Jahren erreichen und aller Wahrscheinlichkeit nach die maximale AHV-Rente für eine Einzelperson im Betrag von monatlich CHF 2’450.00 ausbezahlt erhalten werde.