3 Betreffend die Anzeige vom 12.11.2023 ist ferner festzuhalten, dass der Anzeigesteller lediglich die Feststellung von diversen Sachverhalten und die Einvernahme von verschiedenen Personen fordert. Damit liegt kein Bezug auf eine konkrete, angeblich strafbare Handlung vor. Infolgedessen besteht gemäss Lehre keine Pflicht, diese Anzeige förmlich zu behandeln.