Weiter wird darauf verzichtet «sachrelevante Unterlagen» hinzuzuziehen, wie in der Anzeige vom 06.09.2023 verlangt wird. Aufgrund der sich wiederholenden Anzeigen scheint deutlich, dass auch aus weiteren Unterlagen keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten der Ausgleichskasse ersichtlich werden würden.