___ (bzw. deren Mitarbeiter) die vorgeworfenen Straftatbestände – sofern diese überhaupt auf strafrechtlichen Erlassen basieren – erfüllt haben könnte. Dementsprechend fehlt es an einem hinreichenden Tatverdacht, was einer Nichterfüllung der fraglichen Tatbestände gleichkommt. Deshalb wird auch darauf verzichtet, diese Verfügung der vom Anzeigesteller im Schreiben vom 05.09.2023 als Täterschaft namentlich genannten Person «C.________» zu eröffnen bzw. sie über diese Angelegenheit in Kenntnis zu setzen. Weiter wird darauf verzichtet «sachrelevante Unterlagen» hinzuzuziehen, wie in der Anzeige vom 06.09.2023 verlangt wird.