Dem Beschwerdeführer scheint es gemäss seinen Strafanzeigen im Wesentlichen um die Kürzung/Verweigerung der Ergänzungsleistung (EL) durch die A.________ und das diesbezügliche bei der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern hängige Beschwerdeverfahren sowie die dortigen Stellungnahmen der A.________ zu gehen. Hierbei handelt es sich um keine strafrechtliche Angelegenheit, sondern vielmehr um eine sozialversicherungsrechtliche Streitigkeit.