Weiter rügte er die Einführung einer Vermögensschwelle und eine unrechtmässige Verweigerung von Ergänzungsleistungen. Die Beschuldigte habe überdies behauptet, er hätte ihr gegenüber unwahre Angaben gemacht. Sie würde unter Vorspiegelung bewusst falscher Sachverhalte den (versuchten) Betrugstatbestand erfüllen. Zudem führe sie mit ihrem Verhalten eine finanzielle Notlage bei ihm herbei.