3. 3.1 In seinen Anzeigen monierte der Beschwerdeführer zusammengefasst die Kürzung/Verweigerung der Ergänzungsleistungen (EL) durch die A.________ und deren Verhalten/Vorgehen im von ihm angestrengten verwaltungsrechtlichen resp. verwaltungsgerichtlichen Verfahren. So machte er u.a. Verfahrensverschleppung, vorsätzliche Prozessverschiebung, eine Verletzung des Beschleunigungsgebots und die unrechtmässige Weiterleitung einer Einsprache an das Verwaltungsgericht geltend. Weiter rügte er die Einführung einer Vermögensschwelle und eine unrechtmässige Verweigerung von Ergänzungsleistungen.