Mit Verfügung vom 16. Februar 2024 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das gestützt auf vier Anzeigen des Strafklägers initiierte Verfahren gegen die Beschuldigte nicht an die Hand. Sie verwarf sämtliche vom Strafkläger erhobenen Vorwürfe («unrechtmässige Aneignung, Sachentziehung, arglistige Vermögensschädigung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Verleumdung, Amtsmissbrauch, Betrug, fortgesetzten Betrug, Prozessbetrug, Verschleppung, Nötigung, Verstoss gegen unberechtigten Entzug von Ergänzungsleistungen, Unterlassung zur Abklärung des wahren Sachverhalts, Untätigkeit