Oberrichter Bähler Die Gerichtsschreiberin: Lauber Die Rechtsmittelbelehrung folgt auf der nächsten Seite. 12 Die Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird teilweise durch die Beschwerdekammer in Strafsachen entrichtet. Es wird um Zustellung eines Einzahlungsscheins ersucht. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden teilweise durch die Beschwerdekammer in Strafsachen in Rechnung gestellt.