1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Einstellungsverfügung BM-23-1425 der Regionalen Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. Dezember 2023 wird aufgehoben. Die Regionale Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland wird angewiesen, das Verfahren im Sinne der Erwägungen fortzuführen. Soweit weitergehend wird auf die Beschwerde nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden im Umfang von CHF 150.00 dem Beschwerdeführer auferlegt. Die Restanz von CHF 450.00 trägt der Kanton Bern.