ausgehen, dass der Beschwerdeführer einfach auf seiner Spur weiter- und damit frontal auf den Beschuldigten zufährt. Vielmehr stellt es nach der allgemeinen Lebenserfahrung die naheliegendste Reaktion dar, dass einem entgegenkommenden Fahrzeug auf diejenige Seite ausgewichen wird, auf welcher es möglich ist. Wenig wahrscheinlich ist umgekehrt, dass man einfach auf seiner Spur verbleibt und auf das frontal entgegenkommende Fahrzeug «blindlings» zufährt. Der Beschuldigte musste mit anderen Worten offensichtlich damit rechnen, dass auch der Beschwerdeführer versucht auszuweichen.