vgl. insoweit auch den Strafbefehl gegen den Beschuldigten vom 19. Dezember 2023 wegen Nichtbeachtens des Vortritts). Aufgrund dessen kam der Beschuldigte dem Beschwerdeführer auf dessen Fahrbahnseite entgegen (vgl. den nach den Angaben des Beschuldigten in der Unfallskizze eingezeichnete Fahrweg auf S. 3 des Anzeigerapportes der Kantonspolizei Bern vom 6. November 2023; vgl. insoweit auch die Schilderungen des Beschwerdeführers anlässlich seiner polizeilichen Befragung vom 7. Oktober 2023), woraufhin der Beschwerdeführer nach links und der Beschuldigte nach rechts auswichen und es zur Kollision kam.